Sämtliche von Seiten des Hotels übermittelte Preise verstehen sich brutto in EURO, inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
Anzahlungen sind innerhalb der in der Anforderung (z. B. Reservierungsbestätigung) gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens bei der Anreise/Veranstaltungsbeginn im Hotel zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die sich aus der Bestellung ergebenden Beherbergungskosten nicht im Vorhinein bezahlt sind
bzw. ihre Bezahlung durch Kreditkarte oder durch sonstige, dem Hotel nachgewiesene gleichwertige Sicherstellung gewährleistet ist.
Erstreckt sich die Aufnahme des Gastes über einen längeren Zeitraum, sind sämtliche Gastkonten wöchentlich einmal durch Zahlung glatt zu stellen. Bewirtungskosten sind unmittelbar nach der Bewirtung fällig. Neben Barzahlung und Banküberweisung werden als Zahlungsmittel akzeptiert: Visa-, Mastercard-, Kreditkarten und Maestro- EC Karten.
Gewährt das Hotel dem Gast Kredit – was nur durch gesonderte Vereinbarung erfolgen kann -, sind alle Rechnungen des Hotels innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht ausgeglichene Forderungen befinden sich im Verzug und werden pauschal mit 5,– EUR Verzugszins bis zu einem Rechnungsbetrag in Höhe von 2.500,– EUR, und je weitere 500,– EUR Rechnungsbetrag pauschal mit weiteren 5,– EUR erhoben. Ab dem Zeit- punkt der dritten Mahnstufe nicht ausgeglichene Forderungen werden mit Verzugszins belastet, der gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) 5 % und gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) 8 % über dem Basiszinssatz liegt (§ 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).
Das Hotel ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches und weiterer Ansprüche, berechtigt den Beherbergungsvertrag fristlos aufzukündigen und den Gast aufzufordern das Hotel unverzüglich zu verlassen, wenn:
a) der Gast durch sein Verhalten trotz Abmahnung die Erfüllung der Verpflichtungen des Hotels gegenüber den anderen Gästen nachhaltig stört;
b) der Gast durch sein Verhalten die Sicherheit des Hotels, seines Personals und der anderen Gäste gefährdet, wobei es keiner Abmahnung bedarf;
c) dem Hotel die Erfüllung seiner Leistungspflichten unmöglich wird und es die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch des Hotels auf die Gegenleistung. Im Übrigen verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei den gesetzlichen Bestimmungen.
7. Haftung des Hotels gemäß § 701 ff BGB
Das Hotel haftet für vom Gast eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe: Eine unverzügliche Anzeige im Sinne von § 703 BGB muss spätestens beim Auschecken erfolgen. Gemäß § 702 BGB ist die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen und Wertsachen auf einen Betrag beschränkt, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag in Höhe von 600,– Euro und höchstens bis zu einem Betrag in Höhe von 3.500,– Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,– Euro der Betrag von 800,– Euro.
Soweit das Hotel im Rahmen seiner Verpflichtung aus § 702 II BGB Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder andere Wertsachen zur Aufbewahrung übernimmt, ist die Haftung auf vorgenannte Höchstbeträge beschränkt, es sei denn, Verlust, Zerstörung oder Beschädigung beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotelpersonals.
a) Schadensersatzansprüche aus Weckaufträgen sind ausgeschlossen.
b) Lebensmittel sind nach Ende der Veranstaltung nicht mehr für den Verzehr gedacht. Ihre Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
c) Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben.
d) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder einer Garage – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Fremdleistungen
Das Hotel wird in keinem Falle als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB tätig. Für Leistungen, die nicht vom Hotel bzw. dessen Personal erbracht werden, ist daher jegliche Haftung des Hotels ausgeschlossen, auch wenn das Hotel dem Gast den Erbringer der Fremdleistung vermittelt hat. Das Hotel wird jedoch dem Gast – soweit verfügbar – alle erforderlichen Angaben machen, die zur Durchsetzung eventueller Ersatzansprüche des Gastes gegen den Erbringer der Fremdleistung erforderlich sind.
9.Diese Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil
a) bei Aufnahme des Gastes zur Beherbergung ohne förmlichen Vertragsabschluss, durch Ausliegen an der Rezeption oder Aushändigung anlässlich der Formalitäten beim Check – In;
b) bei schriftlicher Bestellung durch Beilage oder Bezugnahme im Angebot des Hotels, bei schriftlicher Bestellung ohne Angebot durch Beilage oder Bezugnahme im Bestätigungsschreiben des Hotels.
Besondere Bestimmungen für Gruppenreisen
a) (Definition)Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für zusammengehörende Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 12 Personen, die gemeinsam anreisen und am selben Tag abreisen und ein identisches Arrangement / Package nutzen.
b) (Preise) Die schriftlich (von Seiten des Unterkunftgebers/Veranstaltungsausrichters)
übermittelten Preise verstehen sich brutto pro Person, inkl. der gesetzlich geltenden MwSt. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
c) (Zahlungsbedingungen) Eine Reservierung ist für das Hotel erst bindend, wenn die berechnete Anzahlung in Höhe von 60 % spätestens 45 Kalendertage vor der Anreise dem Geschäftskonto des Hotels gutgeschrieben wird. Bei den Gruppenreisen ist das durch die Anzahlung nicht abgedeckte volle Entgelt für Unterkunft sowie vereinbarte Bewirtungskosten spätestens bei der Erbringung der Leistung zu begleichen.
d) (Stornierungsbedingungen) Es gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen zu Ziffer 3.3), ausgenommen es werden in beiderseitigem Einvernehmen andere Stornierungsregelungen festgelegt.
(Namensliste und Verpflegung) Der Veranstalter der Gruppenreise hat dem Hotel bis spätestens zwei Wochen vor Anreise/Veranstaltungsbeginn eine Namensliste der Anreisenden bzw. an der Veranstaltung teilnehmenden Personen zu überlassen. Soweit die Menüzusammenstellung nicht bereits bei der Bestellung und Kalkulation der Kosten berücksichtigt ist, sind spezielle Wünsche, insbesondere was bestimmte Diäten anbetrifft, ebenfalls zwei Wochen vor Anreise dem Hotel bekannt zu geben. Das Hotel wird solche speziellen Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.
(sonstige Regelungen)
Auch bei Gruppenreisen haftet das Hotel nicht für Fremdleistungen, das heißt Leistungen externer Leistungsträger, auch wenn diese Leistungen vom Hotel vermittelt wurden. Das Hotel wird den Veranstalter aber bei der Verfolgung etwaiger Ansprüche gegen den Erbringer der Fremdleistung unterstützen, das heißt ihm die erforderlichen Informationen überlassen.
Die Zimmer werden am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag um 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche erlangte Informationen bzgl. der Reservierung folgendem und vorausgehendem Schriftverkehr gegenüber Dritten, Stillschweigen zu wahren.
10. Pflichten des Kunden
a. Für während der Vertragsdauer entstehende Schäden und Verschmutzungen über das normale Maß der Nutzung hinaus, in oder an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenständen haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.
b. Eine von der Vereinbarung abweichenden Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten und Gegenstände berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrags, ohne dass hierdurch der Anspruch des Hotels auf das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.
c. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und Garantie durch eine Kreditkarte mitgebracht werden. Umfangreiche
Reinigungsaufwendungen, welche durch mitgebrachte Tiere entstehen und ggf. Sachschäden werden in Rechnung gestellt und über die hinterlegten Kreditkartendaten belastet.
d. Das Mitbringen und der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder Tagungen durch den Veranstalter oder dessen Gäste ist untersagt und berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung.
e. Der Kunde darf das Logo oder ähnliche Markenzeichen des Hotels nur nach vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung zu Werbezwecken anlässlich der gebuchten Veranstaltung nutzen. Sollte das Hotel von den Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde ab diesem Tag jegliche Werbung für die geplante Veranstaltung in dem Hotel einzustellen.
11. (Gerichtsstand)
Soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag die für den Geschäftssitz des Hotels zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
Stand: Dezember 2022