SCHUTZ UND HYGIENEKONZEPT FÜR DAS AALTO HOTEL GARNI IN LANGENHAGEN UNTER COVID-19

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!



Einleitung Das Schutzkonzept gilt für das gesamte Hotel inklusive Frühstücksangebot. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen müssen eingehalten werden. Unser Unternehmen hat zusätzliche betriebsspezifische Maßnahmen umgesetzt. Bereits geltende gesetzliche Hygiene- und Schutzrichtlinien werden weiterhin eingehalten (z.B. im Lebensmittelbereich und für den allgemeinen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf. Eine Gästegruppe umfasst im Folgenden 1 bis maximal 30 Personen. Die Gäste einer Gästegruppe sind sich bekannt, oder eine Person der Gästegruppe bzw. Gastgeber stellen sicher, dass ihr/ihm alle Angehörigen einer Gästegruppe bekannt sind und die Rückverfolgbarkeit gemäß Punkt 11 während zwei Wochen nach Besuch gewährleistet ist.

GRUNDREGELN

Das Schutzkonzept stellt sicher, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben werden ausreichende und angemessene Maßnahmen vorgesehen. Der Betriebsleiter oder seine Stellvertretung sind für die Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich. 1. Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmäßig die Hände. 2. Die Betriebsleitung stellt sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen. 3. Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Meter werden die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/ oder Durchführung angemessener Schutzmaßnahmen möglichst minimal exponiert sein. 4. Bedarfsgerechte regelmäßige Reinigung von Oberflächen. 5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen. 6. Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die Isolation gemäß BMG zu befolgen. 7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. 8. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über Vorgaben und Maßnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Maßnahmen. 9. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmaßnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. 10. Die Personendaten der Gäste werden erfasst.

1 HÄNDEHYGIENE

Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmäßig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden. MASSNAHMEN Die Gäste haben die Möglichkeit sich bei Betreten des Betriebes die Hände mit einem Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Aufstellen von Hygienestationen: Die Hygienestationen befinden sich im Haupteingang (Rezeption) und jeweils am Eingang zur jeweiligen Etage. Alle Personen im Betrieb waschen sich regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere vor Ankunft sowie vor und nach Pausen. An Arbeitsplätzen, wo dies möglich ist, erfolgt eine Händedesinfektion. Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu desinfizieren: Frühstück vorbereiten, Frühstück abräumen, Zimmerreinigung, beim Verlassen und wieder betreten der Rezeption, dem Gast Extras wie Zusatzkissen anreichend. Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die Mitarbeitenden die Hände, bevor sie sauberes Geschirr wieder anfassen.

2 GÄSTEGRUPPEN AUSEINANDERHALTEN

Die Betriebsleitung stellt sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.

MASSNAHMEN

Die Größe einer Gästegruppe ist maximal auf 30 beschränkt. Die Personen einer Gästegruppe müssen nicht Vorreservieren und können zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen. Die Betriebsleitung stellt sicher, dass es keine Vermischung von Gästegruppen gibt. Pro Gästegruppe mit mehr als vier Personen müssen Kontaktdaten mindestens einer Person erhoben werden. Im Frühstücksraum erfolgt die Konsumption von Essen und Getränken ausschließlich sitzend. Auf Selbstbedienungsbuffet wird verzichtet. Das Frühstück bis auf Widerruf durch die Direktion wird individuell zusammengestellt und dem Gast am Tisch, zum mitnehmen, auf dem Zimmer serviert. Für die Gäste wird alles auf separaten Tellern vorbereitet. Nicht konsumierte Lebensmittel werden fachgerecht entsorgt.

3. DISTANZ HALTEN

Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Distanz zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmaßnahmen möglichst minimal exponiert sein.

MASSNAHMEN

Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Der Betrieb stellt sicher, dass sich verschiedene Gästegruppen nicht vermischen. Zwischen den Gästegruppen ist nach vorne und seitlich „Schulter-zu-Schulter“ ein Abstand von 1,5 Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten. Die Mitarbeiter stellen sicher, dass die wartenden Gästegruppen den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gästegruppen einhalten können. Die Betriebsleitung bringt im Wartebereich Bodenmarkierung an um die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern zwischen den Gästegruppen zu gewährleisten und, wo nötig, die Personenflüsse zu lenken. Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal, wenn sie sich in Gängen und im Außensitzbereich von einem zum anderen Ort fortbewegen. Die Betriebsleitung stellt sicher, das der Mindestabstand von 1,5 Metern in WC Anlagen, Aufenthalts-und Umkleideräume sowie Personalräumen eingehalten werden kann. Die Betriebsleitung weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmaßnahmen hin. Bei Nichteinhaltung macht die Betriebsleitung vom Hausrecht Gebrauch. Der Betrieb ist nicht für die Einhaltung der Hygiene-und Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum zuständig.

4. ARBEIT MIT UNVERMEIDBARER DISTANZ UNTER 1,5 METER

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituation, um Schutz zu gewährleisten.

MASSNAHMEN

Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet. Zwei Personen, die länger nebeneinander arbeiten, halten einen Abstand von 1,5 Meter zueinander ein, wenden sich den Rücken zu und arbeiten versetzt, oder tragen Hygienemasken (z.B. chirurgische Masken, OP Masken, FFP2-Masken). Im Service wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet. Die Betriebsleitung hat alle organisatorischen Maßnahmen geprüft, damit dieser Abstand eingehalten werden kann (z.B. Service-Tische oder Service-Wagen, Abholstation, Service über Theke). Dieser Mindestabstand kann jedoch nicht durchwegs gewährleistet werden, wir schützen das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmaßnahmen möglichst minimal exponiert wird. Hier gilt auch die Selbstverantwortung der Mitarbeitenden. Alle kennen die nötigen Maßnahmen und die Möglichkeiten sich zu schützen. Sollte der Abstand von 1,5 Meter im Service auch nur während kurzer Dauer überschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht. Die Betriebsleitung stellt den Mitarbeitenden genügend Hygienemasken zur Verfügung. Die Betriebsleitung empfiehlt ausdrücklich das Tragen von Hygienemasken während der Hauptservice Zeiten im Frühstück. Hier gilt auch Selbstverantwortung der Mitarbeitenden. Alle kennen die nötigen Maßnahmen und die Möglichkeiten sich zu schützen.

5 REINIGUNG

Bedarfsgerechte, regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden ist über den internen Reinigungs- Roomservice gewährleistet.

MASSNAHMEN

Die Zimmer werden von unserem internen Roomservice mit handelsüblichen Reinigungsmittel gereinigt und desinfiziert. Eine zweite Desinfektion der häufig benutzten Stellen erfolgt mittels einer zweiten Person. Für die Reinigungsarbeit im Frühstücksraum sind Stofflappen im Einsatz, diese werden mindestens während des Service (täglich) zweimal ausgewechselt. Ausnahme sind Hotelzimmer. Hier soll nach jedem Zimmer das Reinigungstuch gewechselt werden. Oberflächen und Gegenstände (z.B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefon) werden 1 mal am Tag mit fachgerechten Reinigungs- oder Desinfektionsmittel gereinigt. Dies liegt in der Verantwortung Mitarbeitenden. Reinigungsplan liegt in der Rezeption und muss jeweils ausgefüllt werden. Türgriffe, Treppengeländer, Armlehnen der Stühle, verwendete Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen benutzt wird, werden regelmäßig-je nach Gebrauch, aber mindestens 1x täglich – fachgerecht gereinigt oder desinfiziert. Der Reinigungsplan liegt an der Rezeption und muss jeweils ausgefüllt werden. WC-Anlagen werden mindestens 1x täglich. Es ist ein Reinigungsprotokoll zu führen. Beim Verwenden von Desinfektionsmittel für alle Oberflächenreinigung werden Einwegpapiertücher eingesetzt. Das Personal trägt im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche gründlich die Hände. Offene Abfalleimer werden täglich geleert. Abfallsäcke werden nicht manuell zusammengedrückt. Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen oder in die Betriebsinterne Waschraum gegeben. Die Betriebsleitung sorgt für einen regelmäßigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Frühstücksraum. Auf Tischtücher und Stoffservietten sowie weitere Textilien wird verzichtet. Schlüssel werden nach jeder Rückgabe gereinigt. Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei Temperaturen von über 60 Grad durchgeführt.

6 BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN

Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen. Besonders gefährdete Personen halten sich weiterhin an die Schutzmaßnahmen des BMG und bleiben – wenn immer möglich – zu Hause. Besonders gefährdeten Mitarbeitenden werden gemäß Niedersächsische Corona Verordnung nicht zur Arbeit aufgeboten. Es besteht aber Informationspflicht des Mitarbeiters gegenüber der Betriebsleitung mit schriftlicher Bestätigung des Hausarztes.

7 COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ

Bei Krankheitssymptomen werden Mitarbeitende nach Hause geschickt und angewiesen, die Isolation gemäß BMG zu befolgen. Weitere Maßnahmen folgen auf Anweisung des Gesundheitsamtes der Region Hannover. Hier gilt auch die Selbstverantwortung der Mitarbeitenden und Informationspflicht an die Betriebsleitung.

8 BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um Schutz zu gewährleisten.

MASSNAHMEN

Hygienemasken werden mindestens alle vier Stunden gewechselt. Vor dem Anziehen sowie nach dem Anziehen und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewaschen werden. Einweghandschuhe werden nach einer Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt. Einweghandschuhe werden spätestens einer Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt. Der Betrieb verzichtet auf gemeinsam benutzte Utensilien (z.B. Tischgewürze, Besteckkörbe, Buttertöpfchen). CHECK-IN Buchungsart abhängig erhält der Gast vorab auf elektronischen Weg oder per Fax den Meldeschein zugesandt, welcher uns ausgefüllt zugesandt oder beim Check-in abgegeben. Vor Ort, nach der Angabe des Namens der Reservierung geben wir dem Gast den Meldeschein und den Schlüssel. Wir nehmen den Ausweis bzw. Reisepass nicht an und bitten ihn, das Formular selbst mit den persönlichen Daten zzgl. der E-Mail-Adresse auszufüllen. Bei Zahlung mit Karte führt der Gast selber diese in das POS Gerät. Bei Barzahlung werden die Hände nach Annahme gewaschen bzw. desinfiziert. CHECK-OUT Wenn der Gast zum Auschecken kommt, fragen wir ihn, ob er die Rechnung direkt per E-Mail haben möchte. Sobald er den Schlüssel des Zimmers abgibt, legen wir ihn zusammen mit den anderen Schlüsseln, die desinfiziert werden müssen, in die dafür vorgesehene Box.

9 INFORMATION

Alle Mitarbeiter erhalten dieses Schutzkonzept in schriftlicher Form. Den Erhalt und Instruktion des Schutzkonzeptes haben alle Mitarbeiter am ersten Arbeitstag schriftlich zu bestätigen. Alle Unklarheiten oder bedenken müssen umgehend mit der Betriebsleitung besprochen werden. Hier gilt die Selbstverantwortung des einzelnen Mitarbeiter.

MASSNAHMEN

Der Betrieb informierte die Arbeitnehmer schriftlich über ihre Rechte und Schutzmaßnahmen im Betrieb. Dies beinhaltet insbesondere auch die Information besonders gefährdeter Arbeitnehmer. Der Betrieb hängt die Schutzmaßnahmen gemäß BMG im Eingangsbereich aus. Die Gäste werden insbesondere auf die Distanzregeln sowie auf die Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerksam gemacht. Der Betrieb instruiert die Arbeitnehmer regelmäßig über ergriffenen Hygienemaßnahmen und sicherer Umgang mit den Gästen. Das Personal wird intern im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial geschult, sodass die Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden. Alle Unklarheiten oder bedenken müssen umgehend mit der Betriebsleitung besprochen werden. Hier gilt die Selbstverantwortung des einzelnen Mitarbeiters. Das Personal wird intern geschult zum fachgerechten Anwenden von Flächendesinfektionsmittel, da nicht alle Oberflächen alkoholbeständig sind und Oberflächenveränderungen eintreten können. Betiebsleitung weist die Gäste darauf hin, dass bargeldloses und kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird. Gäste werden bei Empfang oder am Eingang mündlich oder schriftlich darum gebeten, bei Krankheitssymptomen, die auf Atemwegserkrankung hindeuten, auf einen Besuch zu verzichten, z.B. anhand Plakate. Der Betrieb informiert die Mitarbeitenden transparent über Gesundheitssituation im Betrieb. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten besonders schützenswerte Daten sind.

10 MANAGEMENT

Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmaßnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.

MASSNAHMEN

Seifenspender, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel (für Gegenstände und/oder Oberflächen) werden regelmäßig nachgefüllt. Unsere Mitarbeitenden informieren sofort bei bedarf. Das Unternehmen achtet auf genügenden Vorrat. Der Betrieb stellt Hygieneartikel wie Seife und Desinfektionsmittel in genügender Menge zur Verfügung. Er kontrolliert den Bestand regelmäßig und füllt nach. Bei Bedarf bietet er Hygienemasken und Handschuhe an. Der Mitarbeiter ist verpflichtet dem Vorgesetzten zu melden, wenn er der Risikogruppe angehört. Die Abklärung, ob ein*e Mitarbeiter*in besonders gefährdet ist, findet durch freiwillige, vertrauliche Gespräche statt. Der Betrieb lässt keine erkrankten Mitarbeitenden arbeiten und schickt Betroffene sofort nach Hause.

11 PERSONENDATEN

Der Betrieb erfasst die Kontaktdaten der Gäste, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können.

MASSNAHMEN

Von jedem Zimmer wird von 1 Gast die Kontaktdaten erfasst. Bei Einnahme des Frühstückes im Frühstücksraum werden Name, Vorname, Tel.-Nr., E-Mail sowie Aufenthaltes und Tag erfasst. Bei Gästegruppen bis und mit 4 Personen geben die Gäste freiwillig die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Tlf.Nr., Datum, Zeit, Tischnummer) an. Bei Gästegruppen ab 5 Personen gibt mindestens ein Gast seine Kontaktdaten ab. Der Betrieb ist nicht verantwortlich für die Korrektheit der Angaben. Die Betriebsleitung bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig. Der gesundheitsamtliche Dienst kann die Kontaktdaten jederzeit einfordern, wenn er dies für notwendig erachtet. Der Betrieb kann über die letzten 14 Tage Auskunft geben, welche Tische ein Mitarbeiter bedient hat.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus/ Omikron

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Winterruhe in Niedersachsen bis 25 Februar 2022

Omikron breitet sich auch in Niedersachsen immer stärker aus. Die ursprünglich bis 15 Januar 2022 befristete "Weihnachts- und Neujahrsruhe" muss verlängert werden: Es wird daraus eine "Winterruhe" - zunächst bis zum 2 Februar 2022. Die Kontaktbeschränkungen sind dabei verschärft: Private Feiern und Zusammenkünfte werden auf zehn Geimpfte/Genesene begrenzt. Ungeimpfte dürfen nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalt treffen.

Neue Regeln zur Quarantäne und Absonderung ab 15 Januar 2022

Mit der Absonderungsverordnung wird festgelegt, dass sich Personen,die sich mit dem COVID-19 infiziert haben bzw. deren enge Kontaktpersonen, in der Regel nur noch 10 Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Eine Verkürzung ist nach 7 Tage mittels negativen Schnelltest möglich.

Aktuell gilt unabhängig von den vorstehenden Indikatoren bis einschließlich 25. Februar 2022 landesweit die Warnstufe 3.Grundlage: § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung




...die wichtigsten Regelungen





...die wichtigsten Messen 2022/2023

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